Fragen und Antworten zur Firmengründung in Spanien

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Firmengründung und alternativ zu der Übernahme von Vorratsgesellschaften in Spanien. Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Frage: Wie sind die Schritte einer Firmengründung in Spanien?
  1. Beantragung der spanischen NIE (Registrierungsnummer) für alle Gesellschafter und Geschäftsführer der zukünftigen Gesellschaft
  2. Beantragung eines Firmennamens beim Zentralregister
  3. Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft (in Gründung)
  4. Einzahlung des Stammkapitals durch die Gesellschafter (Spanische SL: 3.000 Euro, Spanische SA: 60.000,- Euro)
  5. Vorbereitung der Gründungsurkunde und der Statuten
  6. Falls Gründer oder Geschäftsführer zur Notarisierung nicht anreisen, Ausstellung von Vollmachten
  7. Notarisierung und Eintragung der Gesellschaft

Zeitrahmen: Notarisierung: 1 Woche ab Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eintragung der Gesellschaft: 3-4 Wochen. Ab der Notarisierung und Zuteilung einer Steuernummer (NIF) kann die Gesellschaft bereits national operativ sein.

Frage: Ich benötige sofort eine spanische Gesellschaft. Wie ist der schnellste Weg?
Wenn Sie eine Gesellschaft zur sofortigen Nutzung benötigen, dann können Sie eine Vorratsgesellschaft erwerben. Wir bieten vorgegründete spanische SLs und SAs, die Sie binnen 24 Stunden nutzen können. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gesellschaften, die aktuell zur Verfügung stehen.
Frage: Ist es nicht riskant, eine spanische Mantelgesellschaft zu kaufen?

Ja! Die Übernahme einer spanischen Gesellschaft ist mit Risiken verbunden, wenn man die Historie der Firma nicht kennt. Generell sollten keine Gesellschaften erworben werden, die bereits operativ waren! Es ist in Spanien fast unmöglich, bestehende Altlasten (Schulden gegenüber Dritten, abgeschlossene Verträge...) von ehemals operativen Gesellschaften zu ermitteln.

Darum erhalten Sie bei De Micco & Friends ausschließlich Firmen, die von unserer Anwaltskanzlei selbst gegründet wurden! Wir garantieren 100 % Lastenfreiheit!

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gesellschaften, die aktuell zur Verfügung stehen.

Frage: Muss ich zur Gründung nach Spanien reisen?

Nein. Als Anwaltskanzlei können wir die Gesellschafter und den Geschäftsführer per Vollmacht vertreten. Alle Gesellschafter und Geschäftsführer benötigen eine spanische NIE. Sämtliche Vollmachten bereiten wir für Sie vor.

Frage: Wo kann der Sitz meiner spanischen Gesellschaft liegen?

Der Sitz Ihrer spanischen Gesellschaft kann an jedem beliebigen Ort in Spanien sein. Wir gründen, falls nicht anders gefordert, sämtliche Gesellschaften in Palma de Mallorca, da dort der Gründungsprozess am schnellsten umzusetzen ist (1 Woche), Eintragung 3- 4 Wochen.  In andern Städten Spaniens, wie Madrid oder Barcelona, kann der Eintragungsprozess bis zu 3 Monate dauern. Ein Wechsel des Firmensitzes ist jedoch jederzeit and jeden Ort möglich!

Frage: Werden über die Gründung hinaus Lizenzen/Gehemigungen benötigt?

Generell ist eine spanische Gesellschaft vollkommen frei in der Wahl ihres Geschäftszwecks. Bei einer Gründung kann jeder beliebige Geschäftszweck angegeben werden, inklusive der Ausübung von evtl. speziellen, genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, wie z.B. im Bankenwesen oder die Herstellung chemischer Produkte.

Für die meisten Vertriebs- und auch Dienstleistungsangebote einer Gesellschaft werden in Spanien keine speziellen Genehmigungen oder Lizenzen verlangt.
Frage: Welches sind die üblichsten Gesellschaftsformen?

Aufgrund des geringen Stammkapitals und einfachen Gründungsprozess ist die spanische SL (vergleichbar mit einer GmbH) die verbreitetste Gesellschaftsform. Sie eignet sich für Konstellationen mit 1 bis 5 Gesellschafter. durch eine Person gegründet werden, die zugleich auch Geschäftsführer ist. Die spanische SL kann für jeden Geschäftszweck genutzt werden.

Die spanische SA (Aktengesellschaft) eignet sich für größere Projekte oder Gesellschaftsstrukturen mit mehr als 5 Gesellschaftern. Sie wird häufig auch für Holding-Konstellationen zur Gründung von nationalen und internationalen Tochtergesellschaften verwendet. Aufgrund des hohen Eigenkapitals und der etwas höheren Prüfungspflichten, genießen die spanischen SAs über eine höhere Reputation. Wegen der einfachen Übertragung von Anteilen, ist eine spanische SA auch gut geeignet zur Fremdfinanzierung von Projekten. Darüber hinaus kann die spanische SA an der Börse gelistet werden.

Frage: Wer kann Gesellschafter und Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft sein?

Jede juristische und natürliche Person kann Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft (SL, SA) sein. Die Geschäftsführer sind natürliche Personen. Eine Residenz der Geschäftsführer  in Spanien ist für EU-Staatsbürger nichtmehr  erforderlich, wenn per Vollmacht ein lokaler, residenter Fiskalverterter (Anwalt/Steuerberater) benannt wird.

Frage: Was bedeutet Virtual Office?

Unser Virtual Office ermöglicht Ihnen die Repräsentanz Ihrer spanischen Firma zu geringstmöglichen Kosten. Sie benötigen kein Personal oder Büroräume. Sie erhalten eine komplette Infrastruktur mit einer realen Firmenanschrift and einer repräsentativen Adresse, Post-Weiterleitung, eine lokale Telefonnummer und bei Bedarf auch Besprechungsräume für Meetings. Damit können Sie Ihr Business in Spanien mit geringstem Kostenrisiko betreiben.
Unsere Mandanten nutzen diesen Service besonders in der Anfangsphase Ihres Spanien-Business, um das Kostenrisiko zu minimieren. Sobald Ihr Unternehmen wächst und Sie Ihre eigenen Strukturen mit Räumlichkeiten und Personal aufbauen möchten, ist das Virtual Office sofort kündbar.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Virtual Office Services.

Frage: Wie wird die Buchhaltung geregelt?

De Micco & Friends ist eine Voll-Service Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei. Wir kümmern uns um die Buchhaltung und Bilanzierung Ihres Unternehmens zu guten Konditionen. Unsere internationalen, deutschsprachigen Steuerexperten, die auch das deutsche, österreichische und Schweizer Steuerrecht kennen, betreuen Sie darüber hinaus in allen nationalen und internationalen Steuerfragen.

Frage: Wer haftet in einer spanischen Gesellschaft?

Generell ist die Haftung der spanischen SL oder SA auf das Stammkapital begrenzt, ganz ähnlich, wie bei einer GmbH oder Aktiengesellschaft. Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt beim Geschäftsführer (administrador).

Frage: Was kostet die Gründung oder Übernahme einer spanischen Gesellschaft?

Sofern die Gründungsgesellschafter zur Notarisierung anreisen, beträgt das Pauschalhonorar für die Gründung 1.500 Euro. Die Kosten für Notar, Eintragung und Aktivierung der Gesellschaft liegen bei ca. 450,- Euro.

Wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer zur Gründung nicht anreisen und durch Vollmachten vertreten werden müssen, beträgt das Festhonorar 3.900,- Euro, inklusive aller Nebenkosen.

Eine vorgegründete Gesellschaft, inklusive eingetragenem Geschäftsführer, realer Firmenanschrift, operativem Bankkonto und registrierter Steuernummer, die binnen 24 Stunden zur Verfügung steht, kann für bereits 4.900,- Euro übernommen werden. Hier finden Sie einige Vorratsgesellschaften, die aktuell zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie alle Informationen zu Firmengründung, den Virtual Office Services und die Übernahme von vorgegründeten Gesellschaften in Spanien.

Frage: Was kostet die Unterhaltung einer spanischen Gesellschaft?

Eine spanische Gesellschaft ist zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Wir bieten unseren Mandanten hierzu günstige Pauschalhonorare:

Buchhaltung, Quartalsmeldungen, Bilanzierung

  • Monatliche Buchführung: ab 100 Euro
  • Quartalsmeldungen (Umsatzsteuer, IRPF, internationale Meldungen): 300,-
  • Jahresbilanz und Jahresmeldungen: ab 800,- Euro

OPTIONEN

Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer oder Vollmacht: Jahreshonorar ab 3,000,00 Euro

Virtual Office Services: Jahreshonorar ab 2,000,00 Euro

Frage: Bietet eine spanische Gesellschaft Steuervorteile?

Ja. Eine neu gegründete spanische SL oder SA wird für die ersten beiden Gewinnjahre mit lediglich 15% Gesellschaftssteuer veranlagt. Ab dem ersten Jahr, in dem die Gesellschaft tatsächlich Gewinne deklariert, beträgt die Gesellschaftssteuer 25%, womit sie ebenfalls unter dem europäischen Durchschnitt liegt.

Darüber hinaus bestehen in Spanien noch Abschreibungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Kosten, die in vielen anderen Ländern bereits abgeschafft wurden.

Frage: Besteht Sozialversicherungspflicht für den Geschäftsführer und die Gesellschafter?

Für die Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft besteht keine Sozialversicherungspflicht, solange sie nicht bei der Gesellschaft angestellt werden. Die Geschäftsführer einer spanischen SL oder SA (administrador) sind sozialversicherungspflichtig. Sie müssen bei der Sozialversicherung (seguridad social) als "autonomo" angemeldet werden. Der Sozialversicherungs-Pauschalsatz für Geschäftsführer beträgt ca. 400,- Euro.

Frage: Sind/bleiben die Gesellschafter einer spanischen SL oder SA anonym?

Bei der der Neugründung einer spanischen SL oder SA werden die Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer in der Gründungsurkunde eingetragen. Die Gründungsurkunde wird beim Handelsregister eingereicht. Die Geschäftsführer werden veröffentlicht, die Gesellschafter jedoch nicht. Es besteht allerdings nicht wirklich Anonymität der Gesellschafter, da auch die Gesellschafter nach Eintragung recherchiert werden können.

Werden jedoch in einem 2. Schritt, nach der Gründung Anteile an einer bestehenden, spanischen Gesellschaft weiter veräußert, so erfolgt dies durch eine private, notarielle Urkunde, die nicht beim Handelsregister eingereicht wird. Insofern bleiben die Gesellschafter dann anonym.
Frage: Müssen die Gesellschafter einer spansichen SL/SA Steuern bezahlen? Wo?

Die Gesellschafter einer spanischen SL oder SA sind in Spanien erst steuerpflichtig, wenn tatsächlich Gewinne ausgezahlt werden. Sofern die Gesellschafter nicht in Spanien resident sind, so beträgt die pausschale Kapitalertragssteuer aktuell für EU-Residente 19% und für Nicht-EU-Residente 21% auf den ausgeschütteten Gewinn.

Im Rahmen zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und vielen Ländern innerhalb und außerhalb der EU wird die in Spanien bezahlte Steuer im Land des jeweils Steuerpflichtigen angerechnet.
Frage: Kann ich als Nicht-Residenter Gesellschafter einer spanischen SL mögliche Verluste steuerlich verwerten?

In den Steuerregelungen der meisten Ländern ist die direkte steuerliche Zuweisung von Verlusten für Privatpersonen aus ausländischen Beteiligungen nicht möglich. Erzielte Gewinne müssen jedoch von Privatpersonen im Rahmen der Deklaration des Welteinkommens an ihrem Steuersitz angegeben werden.

Anders bei Unternehmen! Sofern sich eine ausländische Gesellschaft an einer spanischen Gesellschaft beteiligt, dann sind unter bestimmten Umständen auch mögliche Verluste verwertbar.

Eine besondere und sehr interessante Ausnahme bildet die spanische Holding. Hier sind unter bestimmten Umständen die Ausschüttungen an die Gesellschafter sogar vollkommen steuerfrei. Einige unserer Mandanten nutzen die spanische Holding als internationales Beteiligungsmodell.

Gerne beraten wir Sie individuell zu dem Thema Gewinn- und Verslustzuschreibung bei spanischen Gesellschaften und Holdings.

Frage: Die spanische Immobilien SL - macht das Sinn oder Steuerfalle?

Zu dem Thema Immobilienerwerb durch eine spanische Gesellschaft als "Steuermodell“ gibt es viele Gerüchte und veraltete Artikel im Internet! Im Falle einer rein privaten Nutzung macht es nur in seltenen Fällen Sinn, eine spanische Immobilie über eine Gesellschaft zu erwerben. Wenn eine spanische Immobilie jedoch z.B. aus Spekulationsgründen (kurzfristig geplanter Weiterverkauf), aus Erbschaftsgründen oder mit der Intention der Gewinnerzielung durch Vermietung erworben werden soll, dann kann der Kauf über eine Gesellschaft sinnvoll sein.

Jeder Fall ist anders! Es ist jeweils zu prüfen, ob Steuervorteile überhaupt erreicht werden und falls ja, ob diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Kosten stehen. Gerne beraten wir Sie individuell bei Ihrem Immobilienerwerb und allen Steuerfragen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Experten.

Tel. Zentrale Spanien: +34 871 955 077 | eMail: palma@demicco.es